Termine und Öffnungszeiten
KGV "Anger Crottendorf" e.V.
Zweinaundorfer Straße 87, 04318 Leipzig-Anger-Crottendorf
Vorstandssprechstunde
Der Vorstand ist erreichbar unter:Tel. 0162 5799501
E-Mail vorstand@kgv-anger-crottendorf.de
Terminplan Vorstandssprechstunden 2024 (Änderungen vorbehalten)
Sa., 25.05.2024 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr., 21.06.2024 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa., 27.07.2024 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr., 23.08.2024 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa., 28.09.2024 10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr., 25.10.2024 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten
Gartensaison: ist vom 1. April bis zum 31. OktoberDie Tore sind während der Gartensaison von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet.
Außerhalb der Gartensaison sind die Tore geschlossen.
Ruhezeiten
An Sonn- u. Feiertagen durchgehendMo - Sa:
von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr Nachtruhe
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittagsruhe
Sonstiges
BauanträgeBauliche Veränderungen jeglicher Art sind gemäß Kleingartenordnung genehmigungspflichtig. Hierzu gehören insbesondere die Errichtung/Erweiterung von Lauben, Anbauten, Gewächshäusern und Hochbeeten, das Anlegen von Zierteichen sowie das Aufstellen von Swimmingpools.
Erstellen Sie hierzu bitte einen schriftlichen Antrag mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahme incl. Skizze und reichen diesen beim 2. Vorsitzenden ein
(Briefkasteneinwurf oder per E-Mail an kgv-ac-2vors@outlook.de). Die Vorgaben finden Sie in der Kleingartenordnung.
Pächterwechsel
Irgendwann wird für den Pächter einmal die Frage wichtig, was er bei der Aufgabe des Gartens beachten muss und wie der Pächterwechsel abläuft.
Bitte kommen Sie vor einem beabsichtigen Pächterwechsel in eine vom Vorstand angebotene Sprechstunde.
Im persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gern alle weiteren Schritte.
Vielen Dank.
PS: Bitte beachten Sie, dass die Überlassung eines gepachteten Gartens an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes nicht zulässig und somit rechtswidrig ist.
Aufbauleitung I
Arbeitseinsätze/Grünverschnittannahme 2024 (Anlage 1)als feste Termine werden folgende Tage (immer zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr, Treffpunkt Vereinshaus) festgelegt:
- Samstag, 20.04.
- Samstag, 18.05.
- Samstag, 15.06.
- Samstag, 06.07.
- Samstag, 10.08.
- Samstag, 07.09.
- Samstag, 28.09.
- Samstag, 19.10.
Änderungen vorbehalten.
Zusätzliche Termine werden zeitnah bekanntgegeben.
Eine Anmeldung zu den o.g. Terminen ist nicht erforderlich.
Die Arbeitsverteilung erfolgt pünktlich um 09:00 Uhr.
Aus Sicherheitsgründen ist festes Schuhwerk zu tragen!
Es wird darauf hingewiesen, dass geleistete Pflichtstunden nachweispflichtig sind. Der Nachweis erfolgt durch die Unterschrift des Durchführenden unmittelbar nach Beendigung des Arbeitseinsatzes.
An denselben Tagen kann, ebenfalls zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr, Grünverschnitt (Laub, Gras, kleingehäckselter Heckenschnitt) an der Kompostieranlage abgegeben werden. Nicht angenommen werden Koniferen, Baumäste, -wurzeln und -zweige.
Entsorgungsgebühr: 2,00 € je 100 Liter-Sack bzw. je Schubkarre.
Aufbauleitung II
Arbeitseinsätze/Grünverschnittannahme 2024 (Anlage 2)Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
als feste Termine habe ich folgende Tage (immer zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr, Treffpunkt Garten 287) festgelegt:
• Samstag, 13.04.
• Samstag, 11.05.
• Samstag, 15.06.
• Samstag, 06.07.
• Samstag, 17.08.
• Samstag, 14.09.
Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Termine werde ich zeitnah bekanntgeben. Eine Anmeldung zu den o.g. Terminen ist nicht erforderlich.
Die Arbeitsverteilung erfolgt pünktlich um 09:00 Uhr.
Aus Sicherheitsgründen ist festes Schuhwerk zu tragen!
Es wird darauf hingewiesen, dass geleistete Pflichtstunden nachweispflichtig sind. Der Nachweis erfolgt durch die Unterschrift des Durchführenden, unmittelbar nach Beendigung des Arbeitseinsatzes.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche getroffenen Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, nun hinfällig sind.
An denselben Tagen kann ebenfalls zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr Grünverschnitt (Laub, Gras, kleingehäckselter Heckenschnitt) an der Kompostieranlage (Garten 287) abgegeben werden. Nicht angenommen werden Koniferen, Baumäste, -wurzel und -zweige.
Entsorgungsgebühr: 2,00 € je 100 Liter-Sack bzw. je Schubkarre.